Hausordnung

Allgemeine Regelung

Die Kinder sind anzuhalten, Sorge zu tragen zu Menschen und Material! Bei grober Missachtung können Eltern belangt werden.

 

Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, Kameras usw.)

Auf dem Schulareal sichtbare oder nicht ausgeschaltete Geräte werden eingezogen, bei der Schulleitung deponiert und können am nächstfolgenden Schultag wieder abgeholt werden.

Die Schulleitung führt darüber Kontrolle. Wird einer Schülerin/einem Schüler das Gerät zum dritten Mal innerhalb von sechs Monaten entzogen, wird das Gerät bei der Schulleitung deponiert. Dieses kann durch die Eltern resp. Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden. Bei weiteren Entzügen entscheidet die Schulpflege.

Liegt ein dringender Fall für die Benutzung des Handys vor, holen die Schülerinnen und Schüler die Bewilligung bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung ein. Die Lehrperson regelt bei Bedarf deren Verwendung im Rahmen des Auftrags innerhalb der eigenen Unterrichtsstunde, die Schulleitung bei Schulveranstaltungen.

Wird mit einer Kamera oder einem Handy auf dem Schulareal oder an Schulveranstaltungen widerrechtlich gefilmt, wird das eingezogene Gerät der Polizei übergeben.

 

Absenzen

Ist ein Schüler krank, muss er von den Eltern vor Schulbeginn in der Schule (Klassenlehrperson oder Sekretariat) und bei der Taxizentrale telefonisch abgemeldet werden.

Arztbesuche sollten möglichst in die schulfreie Zeit gelegt werden.

Wenn ein Kind nicht abgeholt werden muss, sind die Eltern verpflichtet, die Taxifahrt beim entsprechenden Taxiunternehmen abzumelden. Nicht abgemeldete Fahrten werden den Eltern in Rechnung gestellt.

 

Urlaub

Auf Ersuchen der Eltern haben die Schüler Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Die Klassenlehrperson ist 3 Tage im Voraus zu informieren.

Regelungen für längere Urlaube: Reichen Sie Ihr Urlaubsgesuch schriftlich der Schulleitung ein. Einreichungsfristen:

- 3 Schultage für Urlaube bis zu 1 Tag

- 7 Schultage vor dem gewünschten Termin für Urlaube von 1 - 5 Tagen

- 6 Wochen vor dem gewünschten Termin für Urlaube von mehr als 5 Tagen. Diese müssen von der Schulpflege bewilligt werden.